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   KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76   

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KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76 (https://dejure.org/1976,9991)
KG, Entscheidung vom 12.11.1976 - 1 W 3751/76 (https://dejure.org/1976,9991)
KG, Entscheidung vom 12. November 1976 - 1 W 3751/76 (https://dejure.org/1976,9991)
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Zwar ist notwendige Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels der Erlass einer Entscheidung, gegen die es sich richtet (Senat, Beschluss vom 12. November 1976 - 1 W 3751/76 -, Rpfleger 1977, 132).
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Demgegenüber ist anerkannt, daß die Prozeßhandlung von einem ungewissen künftigen Ereignis dann abhängig gemacht werden darf, wenn die Bedingung einen Vorgang innerhalb eines bereits eröffneten Verfahrens darstellt (BGH NJW 1984, 1240/1241; KG OLGZ 1977, 129; 1975, 86/87).

    Ein Beschwerdeführer, der sich für den Fall beschwert, daß eine Entscheidung bereits vorliegt, macht die Beschwerdeeinlegung nicht im Sinne einer echten Bedingung von einem künftigen ungewissen Ereignis abhängig (vgl. KG OLGZ 1977, 129/130).

  • KG, 06.12.2021 - 22 W 76/21

    Prüfpflicht des Registergerichts bei Anmeldung eines Wechsels des

    Vielmehr ist die Formulierung als sogenannte innerprozessuale Bedingung zulässig, weil die Beschwerdeeinlegung nicht von einem unsicheren außerprozessualen Ereignis abhängig gemacht wird (Sternal in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 64 FamFG, Rn. 22), sondern die Beschwerdeentscheidung des Amtsgerichts - hier die Nichtabhilfe - unmittelbar mit dem Vorgang der Rechtsmitteleinlegung zusammenhing und mit deren alsbaldigen Eintritt zu rechnen war (vgl. KG, Beschluss vom 12. November 1976 - 1 W 3751/76 -, juris, Rn. 2).
  • KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts

    Denn sie wurde durch die angefochtene Anordnung der Hinterlegung des Nachlasses vom 8. Januar 2001 nicht in ihrer Rechtsstellung nachteilig betroffen (vgl. Senat OLGZ 1977, 129/131 f.).
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83

    Zulässigkeit der Rechtsmittel - Anwendung der Vorschrift - Maßgebender Zeitpunkt

    Mit dem Zeitpunkt des ersten Hinausgehens wird die Entscheidung als bestehend angesehen, auch wenn sie noch nicht allen Beteiligten bekannt gemacht worden ist (herrschende Meinung, vgl. Kammergericht OLGZ 1977, 129, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1974, 303, 304; Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 11. Aufl., § 19 Rdn. 75; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Rdn. 33; Schlegelberger, FGG, 7. Aufl., Rdn. 15 f; vgl. auch BGHZ 12, 248, 252).
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Anerkannt ist aber die Zulässigkeit sog. innerprozessualer Bedingungen, wenn die Bedingung einen Vorgang innerhalb eines bereits eröffneten Verfahrens darstellt (BGH NJW 1984, 1240/1241; BayObLGZ 1987, 46149; KG OLGZ 1977, 129; 1975, 86/87).
  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 2 Z 39/79

    Eine zur Sicherung einer unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO vereinbarten Leibrente

    Allerdings kann naöh allgemeiner Auffassung (vgl. Keidel-Kuntze-Winkler FGG 11. Aufl. Rdnr. 75, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnr. 33, je zu § 19; Baumbach-Lauterbach- Albers-Hartmann ZPO 37. Aufl. § 569 Anm. 2 B, § 567 Anm. 2 B; s. ferner KG OLGZ 1977, 129 /130 f.) ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf grundsätzlich nicht vor Erlaß, d. h. Wirksamwerden der mit ihm angefochtenen gerichtlichen Entscheidung rechtswirksam eingelegt werden.
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